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Notare verfassen auch Privaturkunden. Nämlich dann, wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird. |
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Weitere Verträge bei deren Errichtung und Abwicklung Ihr Notar gerne behilflich ist: |
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Kauf, Schenkung oder Übergabe Grundbuchseingaben Gesellschaftsverträge Firmenbucheingaben Ehe und Partnerschaft Adoption Scheidungsvergleich Erbrecht Verlassenschaftsverfahren Vorsorgevollmacht Sachwalterschaft Patientenverfügung Verteidiger in Strafsachen Sonstige Vertretungstätigkeiten Der Notar als Parteienvertreter |
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