Notare verfassen auch Privaturkunden. Nämlich dann, wenn für Rechtserklärungen und Rechtsgeschäfte weder ein Notariatsakt noch eine notarielle Urkunde verlangt wird.

   
 

Weitere Verträge bei deren Errichtung und Abwicklung Ihr Notar gerne behilflich ist:

   
 

Kauf, Schenkung oder Übergabe

Grundbuchseingaben

Gesellschaftsverträge

Firmenbucheingaben

Ehe und Partnerschaft

Adoption

Scheidungsvergleich

Erbrecht

Verlassenschaftsverfahren

Vorsorgevollmacht

Sachwalterschaft

Patientenverfügung

Verteidiger in Strafsachen

Sonstige Vertretungstätigkeiten

Der Notar als Parteienvertreter